Unsere Rechtsgebiete – Kompetente Rechtsberatung

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und bildet die Grundlage für nahezu alle rechtlichen Auseinandersetzungen des täglichen Lebens. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen zivilrechtlichen Fragestellungen mit fundierter Beratung und engagierter Vertretung.


Unser Leistungsspektrum umfasst Vertragsstreitigkeiten aller Art, Schadensersatzforderungen, Kaufrechtsangelegenheiten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen. Wir prüfen Ihre Ansprüche sorgfältig, entwickeln eine erfolgversprechende Strategie und setzen Ihre Rechte konsequent durch – im Mahnverfahren, in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.

Besondere Bedeutung kommt der Vertragsgestaltung zu. Eine präzise und rechtssichere Vertragsgestaltung schützt Ihre Interessen und minimiert Risiken.


Wir beraten Sie bei Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen und anderen zivilrechtlichen Vereinbarungen bereits im Vorfeld, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.


Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Nachbarrechtsstreitigkeiten, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten sowie allen sonstigen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir stehen Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite – ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen oder als Arbeitgeber rechtssicher handeln möchten.


Für Arbeitnehmer vertreten wir Ihre Interessen bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse, ausstehende Gehaltszahlungen oder Urlaubsansprüche. Gerade bei Kündigungen ist schnelles Handeln erforderlich: Die dreiwöchige Klagefrist muss unbedingt eingehalten werden.

Arbeitgeber beraten wir bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei der Durchführung von Kündigungen sowie bei allen Fragen rund um das Betriebsverfassungsrecht. Eine rechtssichere Vorgehensweise schützt Sie vor kostspieligen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.


Zu unserem Leistungsspektrum gehören auch Aufhebungsverträge, Änderungskündigungen, Streitigkeiten über Überstunden, Urlaubsabgeltung, Elternzeit und Mutterschutz sowie die Beratung bei Betriebsübergängen.


Baurecht (privat)

Bauen und Wohnen gehören zu den wichtigsten Lebensentscheidungen. Umso ärgerlicher, wenn es dabei zu rechtlichen Problemen kommt. Wir unterstützen Bauherren, Eigentümer und Erwerber bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um private Bauvorhaben.


Baumängel gehören zu den häufigsten Streitfällen. Risse im Mauerwerk, undichte Dächer oder fehlerhafte Installationen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir prüfen Ihre Gewährleistungsansprüche, setzen Nachbesserungsfristen und fordern bei Bedarf Schadensersatz oder Minderung des Werklohns.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen bereits bei Vertragsschluss optimal geschützt sind. Auch bei Streitigkeiten über Abnahme, Nachtragsangebote oder Bauzeitverzögerungen stehen wir Ihnen zur Seite.



Nachbarschaftsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben – Grenzabstände, Überbau, Einsichtsrechte oder Lärmbelästigungen – gehören ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.


Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.


Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Betreuungsrechts.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf rechtliche Betreuung, vertreten Sie in Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht und beraten Sie zu den Aufgabenkreisen eines Betreuers – Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Postangelegenheiten.

Besser als eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist die rechtzeitige Vorsorge. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer im Fall der Fälle Ihre Angelegenheiten regeln soll. Wir erstellen rechtssichere Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.



Auch die Kontrolle und Überwachung von Betreuern sowie die Vertretung von Betreuern bei der Rechnungslegung gehören zu unserem Leistungsspektrum.


Bußgeldangelegenheiten / Straßenverkehrsrecht

Verstöße im Straßenverkehr können erhebliche Konsequenzen haben: Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote bedrohen Ihre Mobilität und können berufliche Existenzen gefährden. Wir verteidigen Ihre Rechte in allen Bußgeldangelegenheiten und verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten.



Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handy am Steuer oder Alkoholverstöße – wir prüfen jeden Bußgeldbescheid auf Fehler. Häufig ergeben sich Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung: fehlerhafte Messungen, unzureichende Eichung oder Formfehler im Verfahren.

Besonders wichtig ist die Verteidigung gegen Fahrverbote. Gerade wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, setzen wir alles daran, ein Fahrverbot abzuwenden oder zeitlich günstig zu gestalten.



Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Herr Reisewitz Sie mit besonderer Expertise. Unser Ziel ist es, Ihre Mobilität zu erhalten und die Folgen von Verkehrsverstößen so gering wie möglich zu halten.


Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögen im Todesfall. Ob rechtzeitige Nachlassplanung, Testamentserstellung oder Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft – wir begleiten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.


Die rechtzeitige Nachlassplanung durch Testament oder Erbvertrag ist entscheidend, um Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Wir beraten Sie zu allen Gestaltungsmöglichkeiten und berücksichtigen dabei steuerliche Aspekte, Pflichtteilsansprüche und Ihre familiären Verhältnisse.

Nach Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie bei der Nachlassabwicklung. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Testamenten, beantragen Erbscheine und beraten Sie zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.



Ein häufiger Streitpunkt ist die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Teilung des Nachlasses und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.


Familienrecht

Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind oft emotional belastend und erfordern einfühlsame, aber zugleich durchsetzungsstarke rechtliche Beratung. Als Fachanwältin für Familienrecht verfügt Frau Rasche über besondere Expertise in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.



Die Scheidung und ihre Folgen bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie zum Ablauf des Scheidungsverfahrens und zu allen Scheidungsfolgen: Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Hausratsteilung und Nutzung der Ehewohnung.

Unterhaltsansprüche sind häufig Kern familienrechtlicher Streitigkeiten. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt.



Das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder liegt uns besonders am Herzen. Wir entwickeln einvernehmliche Lösungen im Interesse des Kindeswohls und vertreten Sie bei streitigen Verfahren vor dem Familiengericht.

Weitere Tätigkeitsbereiche sind Versorgungsausgleich, Vaterschaftsanfechtung, Adoption sowie die Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen.


Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern.

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.


Für Mieter setzen wir uns ein bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Mängel der Mietsache, Kündigungen und Räumungsklagen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen, fordern Mängelbeseitigung und setzen Mietminderungsansprüche durch.

Vermieter beraten wir bei der Gestaltung von Mietverträgen, bei der Durchsetzung von Mietforderungen, bei Kündigungen und bei der Durchführung von Räumungsklagen. Eine rechtssichere Vorgehensweise schützt Sie vor langwierigen Auseinandersetzungen.



Weitere Schwerpunkte sind Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Untervermietung, Eigenbedarfskündigungen sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung.


Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zu Sozialversicherungsträgern, Arbeitsagenturen und Sozialbehörden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitsagentur und Jobcenter.



Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Krankenbehandlung, Rehabilitation, Krankengeld und Hilfsmittel.

Im Rentenrecht beraten wir Sie bei Ansprüchen auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Wir prüfen Rentenbescheide auf ihre Richtigkeit und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.


Das Recht der Arbeitsförderung und Grundsicherung ist ein weiterer Tätigkeitsbereich. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten über Arbeitslosengeld, Sperrfristen und Sanktionen sowie bei Auseinandersetzungen über Bürgergeld.



Weitere Bereiche umfassen das Schwerbehindertenrecht, die gesetzliche Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.


Strafrecht

Ein Strafverfahren kann existenzbedrohende Folgen haben. Wir vertreten Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln.


Unsere Verteidigung umfasst das gesamte Spektrum des Strafrechts: Verkehrsdelikte, Vermögensdelikte wie Betrug oder Diebstahl, Körperverletzungsdelikte, Beleidigung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Bereits im Ermittlungsverfahren ist kompetente Verteidigung entscheidend. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten bei polizeilichen Vernehmungen, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.



In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie mit Nachdruck. Wir prüfen die Beweislage kritisch, stellen Beweisanträge und plädieren für eine milde Strafe oder Freispruch. Auch nach Urteilsverkündung stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen Rechtsmittel.


Vergütung von Anwälten 

Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich in den meisten Fällen nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).


Grundlage für die Vergütung ist dabei insbesondere der Streit- oder Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit. Weiterhin ist von Bedeutung, welche Tätigkeiten im Rahmen des Mandats erforderlich werden, etwa Beratung, außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren.

Unser Anspruch ist es hier, Ihnen von Anfang an eine möglichst transparente und klare Einschätzung der entstehenden Kosten und möglichen Risiken zu geben.

Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Prozess bei einem Gericht zu führen, können unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe erhalten. 


Bei außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeiten besteht zudem die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen.


Verkehrsunfall- / Schadensersatzrecht

Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte vor vielen Fragen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Herr Reisewitz über besondere Expertise im Verkehrsunfall- und Schadensersatzrecht.


Wir vertreten ausschließlich Geschädigte und setzen uns dafür ein, dass Sie vollständig entschädigt werden. Unser Leistungsspektrum umfasst die Regulierung von Sachschäden, die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, die Geltendmachung von Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.

Bei Sachschäden sorgen wir dafür, dass Sie Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten oder im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert vollständig ersetzt bekommen.


Bei Personenschäden setzen wir angemessene Schmerzensgeldansprüche durch und fordern Verdienstausfall, Behandlungskosten sowie bei dauerhaften Beeinträchtigungen auch Rentenzahlungen.



Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt Herr Reisewitz alle Tricks der Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.