KANZLEI

Vergütung

 

Die Vergütung der Leistung der Rechtsanwälte wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Im Einzelfall kommt jedoch auch die Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars in Betracht.

 

Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Prozess bei einem Gericht zu führen, können Prozesskostenhilfe vom Staat erhalten, wenn der Prozess nicht völlig aussichtslos und nachgewiesen ist, dass die wirtschaftlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.

 

Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Oben genannte Personen, die eine Beratung oder eine außergerichtliche Vertretung wünschen, können zuvor bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.

Die Gebühren des Notars richten sich nach dem GNotKG.