KANZLEI

Sozialrecht

 

Sozialrecht umfasst die Rechtsbereiche des Sozialgesetzbuches. Konflikte können sich ergeben, wenn die Behörde einen Bescheid erteilt, der beantragte Leistungen des Anspruchstellers ablehnt. Widerspruch und Klage können erforderlich werden. Zuständig ist das Sozialgericht. Oftmals geht es um folgende Gebiete:

 

Arbeitslosengeld / Hartz IV-Bescheide

Schwerbehindertenangelegenheiten

Erwerbsminderungsrenten